RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Internetrecht / Wettbewerbsrecht


Keine unzulässige vergleichende Werbung mit Versicherungstarif ohne Hinweis darauf, dass der Tarif erst ab einer bestimmten Summe angeboten wird

Die vergleichende Werbung für den Tarif einer Risikolebensversicherung ist nicht irreführend und wettbewerbswidrig, wenn sie nicht darauf hinweist, dass der Tarif erst ab einer Versicherungssumme von 150.000 Euro angeboten wird (der gleichzeitig die Mindestversicherungssumme ist).

Mietrecht


Nebenkostenabrechnung muß Gesamtkosten aufführen, keine pauschaler Abzug mehr für nicht umlagefähige Nebenkosten


Die Betriebskostenabrechnung muß für das letzte Jahr bis zum 31.12. bei Ihrem Mieter sein.

Das wichtigste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 1/06): Für jede einzelne Kostenposition müssen Sie jetzt zwingend die Gesamtkosten angeben. Beispiel Grundsteuer: Wenn Sie jetzt in der Betriebskostenabrechnung nur den Anteil aufführen, der auf das jeweilige Objekt entfällt, kann der Mieter die Abrechnung zurückweisen.

Darüber hinaus hat der BGH die Vorgaben zu den Hausmeisterkosten durch eine Entscheidung vom 20.2.2008 und die zum Verteilerschlüssel durch Urteil vom 9.4.2008 geändert.

So dürfen Sie Hausmeisterkosten, die nicht umlagefähig sind, anders als bisher nicht mehr pauschal abziehen. Stattdessen müssen Sie die Ausgaben genau ermitteln und die einzelnen Posten (jeden für sich) in der Betriebskostenabrechnung ausweisen.

Ist der Verteilerschlüssel der Kosten „unverständlich“ dargelegt, so verstößt Ihre Kalkulation gegen die gesetzlichen Vorschriften.

In beiden Fällen kann Ihr Mieter die Nachzahlung verweigern.

Keine Umlagefähigkeit für Gartenpflege bei individueller Übertragung dieser Pflicht auf den Mieter

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass die Pflicht zur Gartenpflege auf die Mieterin übertragen wird, ist eine Umlagefähigkeit von Kosten der Gartenpflege des Vermieters ausgeschlossen, weil danach die im Rahmen einer Gartenpflege zu leistenden Instandhaltungsarbeiten nicht mehr zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören. Der Vermieter kann daher mangels Zuständigkeit für diesen Aufgabenkreis auch keine Kosten für von ihm selbst durchgeführte Pflegearbeiten als Nebenkosten umlegen.

BGH, Beschluss vom 29.09.2008, VIII ZR 124/08

Bei Beleidigungen droht Kündigung

Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr, vom Vermieter umgehend vor die Tür gesetzt zu werden. Gravierende Beleidigungen gegenüber Mitbewohnern rechtfertigen eine Vermieterkündigung ohne vorherige Abmahnung. Nachhaltige Störungen des Hausfriedens begründen ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Eine offen stehende Haustür kommt als Rechtfertigung ebenso wenig in Betracht wie der Umstand, dass das Mietshaus sich möglicherweise in einem sozialen Brennpunkt befindet. Denn auch dort sind die allgemein gültigen Rechtsnormen zu beachten. (Pressemitteilung des Gerichts)

LG Coburg vom 17.11.2008, 32 S 85/08

Strafrecht


Schuldspruch wegen tödlich verlaufenem Autorennen verschärft

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bezüglich zweier Autofahrer im Schuldspruch dahin verschärft, dass sie auch der fahrlässigen Tötung schuldig sind. Das Landgericht hatte die beiden an einem tödlich verlaufenem Autorennen beteiligten Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt.