Rupprecht Rösch Anwälte in Rosenheim und München

RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

Aktuelle News / Rechtssprechung

Es vergeht nicht ein Tag ohne Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetze.
Die Kenntnis der Änderungen und der neueste Stand, das macht den Unterschied!

Bau- und Werkvertragsrecht


OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2011 - 8 U 199/10, BGH Beschluß vom 19.07.2012 - IX ZR 200/11 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Eine zur Vorsatzanfechtung berechtigende Gläubigeranfechtung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO liegt vor, wenn der Auftraggeber aufgrund einer Vereinbarung mit dem Auftragnehmer/späteren Insolvenzschuldner in Kenntnis von dessen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eine Direktzahlung an Nachunternehmer des Auftragnehmers leistet.

Weiterlesen ...

Aktuelle News


Es vergeht nicht ein Tag ohne Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetze. Die Kenntnis der Änderungen und der neueste Stand, das macht den Unterschied!
weiterlesen

Folgen Sie uns auf :

 

Kontakt | Anfahrt


   Postadresse - Rosenheim

Prinzregentenstr. 7
83022 Rosenheim
Eingang Gillitzerstraße

Telefon:  080 31 - 901 17 - 0
Telefax:  080 31 - 901 17 - 17

   Zweigstelle München

Nördliche Auffahrtsalle 19
80638 München

Telefon:  089 - 157 802 85
Telefax:  089 - 157 802 86

©  Rechtsanwälte Rupprecht & Rösch
   08031 - 90 11 70