RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH

Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Rosenheim

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rosenheim.

Ob als Verursacher oder als Betroffener: Nehmen Sie am Besten umgehend Kontakt mit uns auf!
Gerade als Opfer eines Verkehrsunfalls sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihre berechtigen Ansprüche bestmöglich und vollumfänglich durchsetzen können. Sind Sie Verursacher eines Unfalls, nehmen Sie ebenfalls schnellstmöglich Kontakt mit uns auf, um unnötige Härten und Konsequenzen zu vermeiden.


Besonders schnell können wir für Sie tätig werden, wenn Sie den nachfolgenden Fragenkatalog schriftlich beantwortet zum Besprechungstermin mitbringen. Erforderliche Unterlagen bitten wir Sie zu kopieren und dem Fragenkatalog beizulegen. Bitte geben Sie auf Ihrem Antwortblatt immer auch die zugehörigen Gliederungsziffern des Fragebogens an. Per Mail schicken Sie Ihre Antworten bitte an info(at)rupprecht-roesch.de.

Fragenkatalog im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall:

  1. Welche eigene Vollkaskoversicherung mit welcher Versicherungsnummer und welcher Selbstbeteiligung haben Sie?

  2. Welche eigene Haftpflichtversicherung mit welcher Versicherungsnummer existiert?

  3. Welche Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mit welcher Versicherungsnummer besteht?

  4. Welche Rechtsschutzversicherung mit welcher Versicherungsnummer existiert? Besteht überhaupt Verkehrsrechtsschutz? Wenn ja: Wann wurde die Rechtsschutzversicherung durch Sie abgeschlossen? Wie hoch ist Ihre Selbstbeteiligung?

  5. Wurde eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung durch Sie gefertigt?

  6. Haben Sie eine Kopie des Leasingvertrags gefertigt? Liegt eine Einverständniserklärung des Leasinggebers vor, dass der Schaden von Ihnen in Eigenregie abgewickelt werden darf?

  7. Sind ärztliche Atteste über Verletzungen vorhanden (bei Schmerzen auf jeden Fall zum Arzt gehen!)? Wie lange wird der Heilungsprozess voraussichtlich dauern? Sind nicht ausheilbare Spätfolgen zu erwarten?

  8. Haben Sie die vollständige Adresse der behandelnden Ärzte und des Krankenhauses?

  9. Ist der Unfall polizeilich aufgenommen und unter welchem Aktenzeichen?

  10. Ist gegen Sie eine Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden? Läuft ein Ermittlungsverfahren, sind Sie wegen einer Verkehrsstraftat vorbestraft?

  11. Sind Schadensgutachten, Reparaturkostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen vorhanden?

  12. Wurden dem Reparaturbetrieb oder dem Gutachter bereits Ihre eigenen Schadensersatzansprüche abgetreten? Existieren ein Schadensgutachten und die Rechnung des Schadensgutachters?

  13. Haben Sie Datum, Zeitpunkt, Ort des Unfalls?

  14. Welche Witterungsverhältnisse und Lichtverhältnisse waren beim Unfall vorhanden?

  15. Wurden Lichtbilder über die Unfallstelle gefertigt?

  16. Welchen Beruf üben die Geschädigten aus?

  17. Haben Sie ABS im Auto? Waren Sie angegurtet? War das Licht eingeschaltet?

  18. Ist Ihr Pkw im Betriebsvermögen? Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

  19. Haben Sie zum Unfallzeitpunkt Medikamente genommen?

  20. Haben Sie die vollständige Adresse der Unfallzeugen?

  21. Handelt es sich um einen Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte?

  22. Haben Sie die vollständige Adresse des Fahrers und der Mitfahrer?

  23. Zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen benötigen wir folgende Angaben:
    - Typenklasse, Hubraum, Leistung
    - Wagenfarbe
    - Amtliches Kennzeichen
    - Kilometerstand am Unfalltag

  24. Haben Sie Rechnungen von Gegenständen, die beim Unfall beschädigt wurden? Falls nicht: Wann wurden die Gegenstände erworben und wie hoch war der damalige Kaufpreis?

  25. Haben Sie den Kaufvertrag Ihres beschädigten Fahrzeugs?

  26. Wollen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen?

  27. Verfügen Sie über ein Ersatzfahrzeug (Zweitfahrzeug), das während der Reparaturdauer genutzt werden kann?

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Rösch

Rechtsanwalt Christian Rösch

Fachanwalt Christian Roesch

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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