RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Testament erstellen – welche Vorteile bietet die Beratung durch einen Anwalt?

Ein Testament hat eine große Tragweite und sollte daher entsprechend bedachtsam und sorgfältig erstellt werden. Es steht Ihnen dabei grundsätzlich offen, ob Sie das Testament eigenhändig erstellen oder ob Sie dafür die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen. Warum die anwaltliche Beratung die beste Lösung ist, zeigen wir Ihnen im aktuellen Beitrag.

Inhaltliche und formale Risiken bei der Testamentserstellung

Sofern Sie Testierfähigkeit besitzen, also ein rechtsgültiges Testament aufsetzen dürfen, können Sie jederzeit Ihren letzten Willen errichten oder ändern, um Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod nehmen zu können. Viele entscheiden sich dabei für die eigenhändige Erstellung des Testaments. Immerhin sind zur Testamentserstellung im Internet umfangreiche Informationen und Muster verfügbar, mit denen es scheinbar eine Leichtes ist, seinen letzten Willen zu formulieren.

Und dennoch landen jedes Jahr unzählige Erbfälle vor Gericht, weil das eigenhändige, privatschriftlich erstellte Testament Anlass für Streitfälle liefert oder bestimmte gesetzliche Bedingungen nicht eingehalten wurden. Denn selbst wenn Sie sich als Laie umfassend über formale und gesetzliche Anforderungen zum Testament informieren, bedeutet das nicht, dass Sie automatisch ein Dokument erstellen, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt oder dass Ihr letzter Wille wirklich so umgesetzt wird, wie Sie ihn sich vorstellen.

Problematisch bei einer Testamentserstellung ohne fachkundige, anwaltliche Beratung sind vor allem die folgenden Punkte:

  • Das Erbrecht ist äußerst komplex. Selbst wenn Sie genau wissen, wie Sie Ihr Vermögen vererben möchten, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie falsche Entscheidungen treffen. Falsch in der Hinsicht, dass die persönlichen Vorstellungen nicht mit den gesetzlich erforderlichen Formulierungen/Einschränkungen usw. umgesetzt werden. Das kann zu Unklarheiten führen, zu falschen Auslegungen oder ungewollten Rechtsfolgen.
  • Hinweise zur Testamentsgestaltung sind keine schematischen Vorgaben: So wie jeder Mensch individuell ist, sind es auch die Umstände bei der Testamentserstellung. Nur selten entsprechen die Gestaltungshinweise (z.B. die Mustervorlagen) genau Ihrer Situation.
  • Formale Aspekte: Auch wenn die geforderten Formalien scheinbar leicht einzuhalten sind (z.B. selbst handschriftlich erstellt, selbst unterschrieben, Orts- und Datumsangabe), gibt es immer wieder formale Gründe, durch die ein Testament unwirksam wird.

Zwei Beispiele für formale Probleme bei der eigenhändigen Testamentserstellung:

§ 2247 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass die Unterschrift aus dem vollständigen Vor- und Nachnamen bestehen soll. Trotzdem ist das Testament ohne die komplette Unterschrift nicht automatisch ungültig. Ist dennoch eine eindeutige Zuordnung der Urheberschaft möglich, dann ist auch Rechtssicherheit gegeben. Und gerade das kann Probleme verursachen, denn wer weiß schon mit 100-prozentiger Sicherheit, dass das Testament mit der unvollständigen Unterschrift im Erbfall auch eindeutig zugeordnet werden kann.

Ein weiterer Punkt, der Potenzial für die Ungültigkeit des Testaments liefern kann, ist die Testierfähigkeit. Nur wer voll testierfähig ist, kann ein gültiges Testament erstellen. Ausgeschlossen ist hierbei laut § 2229 Abs. 4 BGB jede Person, die „wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Erben eben diese Testierfähigkeit anzweifeln, z.B. wenn beim Erblasser eine Demenzerkrankung vorlag.

Umfassende anwaltliche Beratung zur Testamentserstellung

Als erfahrener Anwalt für Erbrecht kann Sie Dr. Marcus Rupprecht zu allen Fragen und Anforderungen rund um die rechtssichere, wirklich Ihrem Willen entsprechende Erstellung eines Testaments kompetent beraten. Durch das Gespräch mit Ihnen weiß er genau, welche Ziele mit dem letzten Willen verfolgt werden sollen und – das Wichtigste: Wie diese rechtlich korrekt formuliert werden sollen bzw. welche Ergänzungen oder Einschränkungen beim Inhalt erforderlich sind.

Dr. Rupprecht berät Sie zudem zu verschiedenen Varianten zur Umsetzung des letzten Willens sowie deren Vor- und Nachteile. Oft ergeben sich hier Möglichkeiten, die Sie bisher gar nicht in Betracht gezogen haben, einfach aus Unkenntnis der Regelungen im Erbrecht.

Ein ebenfalls nicht zu unterschätzender Vorteil der anwaltlichen Beratung sind Hinweise zu steuerlichen Aspekten. Auch hierzu ist Dr. Marcus Rupprecht der richtige Ansprechpartner.

Generell werden bei der Beratung zur Testamentserstellung Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ebenso berücksichtigt wie steuerrechtliche oder familienrechtliche Aspekte der Vermögensverteilung.

Fazit:

In Anbetracht der Komplexität des Erbrechts, der formellen Anforderungen an das Dokument sowie der möglichen steuerrechtlichen Auswirkungen sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Das gilt insbesondere bei umfangreichen Vermögen, drohendem Streit zwischen den Erben oder komplexen Familienverhältnissen. Die Beratung erspart den Erben viel Ärger und Kosten.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter der 08031 – 901170.