RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Was ist das Berliner Testament?

Beim Berliner Testament handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, mit dem Ziel, dass der länger lebende Partner sicher finanziell versorgt ist.

Ein weiteres spezifisches Merkmal des Berliner Testaments ist die Festlegung der Nachlassverteilung nach dem Tod des zweiten Partners. Hier werden häufig die Kinder als Schlusserben eingesetzt, es ist aber kein Muss. Auch jede beliebige andere Person/andere Personen können als Erben nach dem Tod des längstlebenden Ehepartners eingesetzt werden.

Die scheinbar klare Verteilung des Nachlasses zeigt im Detail zahlreiche Fallstricke, z.B. bezüglich zusätzlicher Klauseln, Erbschaftssteuer oder der Anrechte auf den Pflichtteil. Die Ehegatten können weiter festlegen, ob nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten noch Änderungen durch den überlebenden Ehegatten möglich sind oder nicht (wechselbezügliche Verfügungen).

Varianten des Berliner Testaments

Diese Testamentsform lässt sich in die Varianten Einheitslösung und Trennungslösung unterteilen. Die Unterschiede:

Einheitslösung

Stirbt ein Ehepartner, geht dessen Vermögen auf den anderen Partner über. Der überlebende Partner kann also über die geerbten und die eigenen Vermögenswerte frei verfügen und kann sie beliebig verschenken oder verkaufen.

Trennungslösung

Bei dieser Lösung bestimmen sich die Ehegatten gegenseitig lediglich als Vorerben, die Kinder (oder andere dritte Personen) sind die Nacherben. Damit entstehen nach dem Tod eines Partners zwei getrennte Vermögensmassen (eigenes Vermögen des überlebenden Ehegatten und ererbtes Vermögen, das der Vor- und Nacherbschaft unterliegt). Der überlebende Ehepartner kann als nicht befreiter Vorerbe nur noch eingeschränkt über den der Nacherbschaft unterliegenden Teil verfügen.

Muss das Berliner Testament notariell beglaubigt werden?

Das Berliner Testament erfordert keine notarielle Beglaubigung, um rechtsgültig zu sein. Es reicht, wenn einer der Partner das Testament handschriftlich erstellt, unterschreibt und vom anderen Partner unterschreiben lässt.

Weitere wichtige Anforderungen an das Dokument:

  • Ort und Datum angeben
  • Dokumente mit mehreren Seiten durchnummerieren, jede Seite unterschreiben

Natürlich können Sie das Berliner Testament auch über Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht aufsetzen lassen. Das hat den Vorteil, dass Sie sich zusätzlich beraten lassen können, die Inhalte rechtssicher sind und spätere Streitigkeiten somit verhindert werden. Rechtsanwalt Dr. Rupprecht wird Ihr Testament dann im Zentralen Testamentsregister verwahren lassen. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Testament nicht verlorengeht und im Todesfall automatisch durch die Nachlassgerichte eröffnet wird.

Vorteile des Berliner Testaments

Verheiratete Paare möchten oft gemeinsam darüber entscheiden, wie ihr Nachlass verteilt werden soll. Deshalb greifen sie auf eine gemeinschaftliche Regelung wie das Berliner Testament zurück, denn ohne Testament würde die gesetzliche Erbfolge greifen. Außerdem kann der überlebende Partner damit seinen Lebensstandard sichern und er verhindert Auseinandersetzungen mit einer Erbengemeinschaft.

Vorteile ergeben sich bei Patchworkfamilien, denn mit dem Berliner Testament können auch die Stiefkinder als Erben bedacht werden (bei der gesetzlichen Erbfolge bleiben sie unberücksichtigt).

Nachteile des Berliner Testaments

Wer mit seinem Partner ein gemeinschaftliches Testament aufsetzt, das wechselbezügliche Verfügungen enthält, ist an diese wechselbezüglichen Verfügungen gebunden. Nach dem Tod des Partners sind grundsätzliche keine Testamentsänderungen möglich, z.B. um einen neuen Lebenspartner als Erben hinzuzufügen oder Einfluss auf die Verteilung des Erbes auf die Kinder zu nehmen. Wechselbezüglich gebundene Vermögensmassen können vom Überlebenden nur dann noch übertragen werden, wenn ein sogenanntes lebzeitiges Eigeninteresse besteht.

Der überlebende Partner hat weiter die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und damit die Verfügungen des Berliner Testaments aufzuheben. In dem Fall erhält jeder Erbberechtigte seinen Pflichtteil.

Darüber hinaus kann das Berliner Testament auch steuerliche Nachteile für die Kinder mit sich bringen, je nach Umfang des vererbten Vermögens. Nach dem Ableben des zweiten Elternteils erben die Kinder das gesamte Vermögen der Ehepartner, was den Freibetrag der Erbschaftsteuer übersteigen kann. Ohne Berliner Testament stünde den Kindern für jeden Erbfall, also für jeden Elternteil, der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu. Mit dem Berliner Testament gibt es nur einen Erbfall (der Tod des zweiten Elternteils), da nach dem Tod eines Elternteils zunächst das gesamte Vermögen auf den anderen Elternteil übergeht.

Kann das Berliner Testament geändert werden?

Wenn das Berliner Testament wechselbezügliche Verfügungen enthält, ist es nicht möglich, dass nur einer der Partner Änderungen am Testament vornimmt. Nur gemeinschaftlich kann es widerrufen werden. Wenn Sie das Testament nicht amtlich verwahrt haben, reicht es, wenn Sie das alte vernichten und ein neues gemeinschaftliches Testament schreiben. Haben Sie das Testament jedoch amtlich verwahren lassen, müssen Sie die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte einhalten. Am besten veranlassen Sie dies über Ihren Rechtsanwalt, der die amtliche Verwahrung für Sie im zentralen Testamentsregister veranlasst hat.

Einspruchsmöglichkeiten der Kinder

Die Kinder werden mit dem Berliner Testament nach dem Tod eines Elternteils zunächst enterbt. Sie haben dennoch die Möglichkeit, in diesem Fall ihren Pflichtteil geltend zu machen, und damit die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils zu erhalten.

Die Ehepartner können das verhindern, indem sie eine Strafklausel aufnehmen, nach der sie die Kinder enterben, wenn sie nach dem Tode eines Elternteils ihren Pflichtteil einfordern.

Da es bei diesen zusätzlichen Strafklauseln zahlreiche Ausnahmeregelungen und Varianten gibt, sollten Sie sich bei der Aufnahme im Berliner Testament auf jeden Fall beraten lassen. Unser Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht berät Sie zu den verschiedenen Optionen und Einschränkungen sowie zu den Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer.

Was geschieht mit dem Berliner Testament bei einer Scheidung?

Gemeinschaftliche Testamente verlieren generell ihre Wirksamkeit bei einer Scheidung, also auch beim Berliner Testament.

Was passiert im Fall einer erneuten Heirat?

Der neue Ehepartner wird durch die Heirat erbberechtigt und pflichtteilsberechtigt. Dadurch könnte sich das Erbe für die Kinder (die Schlusserben) verringern. Um das auszuschließen, können Sie eine Wiederverheiratungsklausel aufnehmen, nach der der Nachlass auf die Schlusserben übergeht (teilweise oder ganz), wenn sich der überlebende Partner erneut verheiratet.

Wie bei den Strafklauseln gilt auch hier: Lassen Sie sich dazu von unserem Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht beraten. Denn gerade bei einer erneuten Heirat können sich sehr komplexe Erbverhältnisse ergeben.

Rechtsberatung zum Berliner Testament

Das Berliner Testament gehört zu den beliebtesten letztwilligen Verfügungen, ist aber kein Garant für ausbleibende Erbstreitigkeiten. Insbesondere bei selbst ohne anwaltliche Beratung erstellten Testamenten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Streitigkeiten entstehen, weil missverständliche nicht rechtssichere Begriffe verwendet worden sind, die dann durch die Gerichte im Streitfalle ausgelegt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der Erstellung eines Berliner Testaments durch unseren Anwalt Dr. Marcus Rupprecht beraten zu lassen. Nur dann gehen Sie sicher, dass das Testament wirklich Ihren Nachlasswünschen entspricht, dass es keine Formmängel gibt und juristisch exakte Formulierungen enthalten sind.