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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
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Mobbing am Arbeitsplatz – wie kann ich dagegen vorgehen?

Mobbing existiert in verschiedenen Ausprägungen. Manchmal wird „nur“ eine abfällige Bemerkung gemacht, ein andermal wird hinter dem Rücken getuschelt, und in wieder anderen Fällen werden bewusst wichtige Informationen zurückgehalten, um die betroffene Person vor dem Chef oder vor einem Kunden in ein schlechtes Licht zu rücken. Für das Opfer ist es schwer, sich dagegen zur Wehr zu setzen – was zur Folge hat, dass der Gang zum Arbeitsplatz schon bald zu einer mentalen Zerreißprobe wird. Das wiederum ist ein idealer Nährboden für psychische, aber auch physische Erkrankungen, die im Extremfall zur Arbeitsunfähigkeit führen können. In diesem Artikel informieren wir Sie, wie Sie auf Mobbing am Arbeitsplatz reagieren können – und welche rechtlichen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen.

 

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz und wann beginnt es?

Nicht jeder unangemessene Kommentar ist gleich als Mobbing einzustufen. Mitunter hat der Kollege einfach nur einen schlechten Tag und ist nicht in der Lage, seinen Frust zu verbergen. Deshalb sollten Sie bei einem einmaligen – wenn auch unangenehmen – Zwischenfall nicht gleich von einer gezielten Mobbingattacke ausgehen. Mobbing beginnt erst dann, wenn:

  1.  Die verbalen, im Extremfall körperlichen Angriffe systematisch erfolgen.
  2. Die Attacken wiederholt stattfinden.

Bedeutet im Klartext: Mobbing liegt dann vor, wenn eine Person von ihrem Vorgesetzten, einem oder mehreren Arbeitskollegen zielgerichtet und über einen längeren Zeitraum hinweg schikaniert wird. Diese Handlungen können strafbar sein – darum ist es zwingend erforderlich, dass der Leidensweg zum Nachweis dokumentiert und ggf. eine Art Tagebuch geführt wird, in dem die Attacken festgehalten sind.

 

Warum ist Mobbing so weit verbreitet?

Mobbing tritt häufig dann zutage, wenn mehrere Menschen eine Zwangsgemeinschaft auf engem Raum bilden – wie etwa in einer Schulklasse oder aber im Büro. Dieser Umstand führt nicht selten zu Ausgrenzungen und/oder Anfeindungen gegenüber einem einzelnen Gruppenmitglied. Bemerkenswert ist vor allem der Umstand, dass es häufig das geringe Selbstwertgefühl des oder der Täter ist, welches zu den Mobbingattacken führt. Dadurch versuchen Mobber, sich über ihr Opfer zu stellen und das eigene Ego zu stärken.

 

Welche Ursachen hat Mobbing?

Mobbing ist ein sehr individueller Prozess, der aus einer problematischen Mitarbeiterdynamik hervorgeht. In der heutigen Ellbogengesellschaft wird oft nicht etwa auf ein gemeinsames Ziel hingearbeitet; vielmehr entstehen Rivalitäten zwischen den Mitarbeitern, die auf Konkurrenzdenken und Anfeindungen beruhen. Gerade am Arbeitsplatz gehört ein schlechtes Betriebsklima zu den Hauptursachen für Mobbing. Häufig gerät der oder die Betroffene ungewollt in den Fokus des Chefs bzw. der Kollegen, die ihren Frust auf diese Person kanalisieren. Das Perfide an Mobbing ist, dass es meist stille, unsichere Menschen mit wenig Kontakt zu Kollegen trifft – für die schon bald ein Teufelskreis aus verbalen Angriffen, Demütigungen und Isolation beginnt.

 

Wie kann ich mich gegen Mobbing wehren?

In Deutschland gibt es kein Gesetz gegen Mobbing. Das bedeutet jedoch nicht, dass man nicht rechtlich gegen die Schikane am Arbeitsplatz vorgehen kann. Die Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein eindeutig nachweisbares rechtswidriges Gesamtverhalten vorliegt, das über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten besteht. Zudem muss der oder die Betroffene belegen können, dass die Handlungen zielgerichtet und mit schikanöser Tendenz erfolgen – und dass ein Zusammenhang zwischen dem eigenen Leiden und den Angriffen der Kollegen bzw. des Vorgesetzten besteht.

 

Was geschieht, wenn ich mich nicht gegen Mobbing wehre?

Viele Betroffene hoffen, dass die Mobbingattacken mit der Zeit von allein aufhören oder haben Angst, dass sich die Situation noch weiter verschlimmern könnte, wenn aktiv gegen die Angriffe vorgegangen wird. Aus diesem Grund bleiben die meisten Opfer untätig und lassen Aktionen wie die nachfolgenden widerstandslos über sich ergehen:

  • Ausgrenzung
  • Beleidigung, Demütigung
  • Herabwürdigung der erbrachten Leistung
  • Verbreitung falscher Tatsachen
  • Vorenthalten von wichtigen, projektrelevanten Informationen
  • Zuweisung von sinnlosen oder erniedrigenden Aufgaben.

Das führt zwangsläufig zu Demotivation und einem starken Leistungsabfall sowie zu Nervosität, Misstrauen gegenüber den Kollegen (auch solchen, die sich nicht am Mobbing beteiligen), Stress, sozialer Isolation und einem geminderten Selbstwertgefühl. Mitunter kann allein der Gedanke an die Situation am Arbeitsplatz so unerträglich für die betroffene Person sein, dass diese keinen anderen Ausweg sieht, sich der Lage zu entziehen, als sich krankschreiben zu lassen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt befindet sich das Opfer in einem psychologischen Ausnahmezustand, durch den es in vielen Fällen nicht mehr imstande ist, nach der Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Im Extremfall kann der Arbeitgeber dem oder der Betroffenen nach einer gewissen Wartezeit krankheitsbedingt kündigen (s. personenbedingte Gründe). Sollte es so weit gekommen sein, dass das Opfer aufgrund von Mobbing seine Arbeit verliert, hat er oder sie Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

 

Wie gehe ich rechtlich gegen Mobbing vor?

Mobbing kann jeden treffen. Um sich vor Angriffen und den damit verbundenen Folgen zu schützen, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Daher sollten Sie zunächst immer einen Rechtsberater kontaktieren. Handelt es sich bei den Mobbingattacken um strafbare Handlungen, z.B. Beleidigungen, sexuelle Belästigungen oder Verleumdungen, kann eine Strafanzeige gestellt oder eine zivilrechtliche Klage formuliert werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber in die Problemlösung miteinzubeziehen. Wenn die Situation für den oder die Betroffene noch zumutbar ist, kann eine Klärung der bestehenden Konflikte angestrebt werden. Auch eine Versetzung in eine andere Abteilung oder an einen anderen Standort ist möglich. Zudem sollte der Arbeitgeber zum Einschreiten bewegt werden. Setzt dieser sich nicht dafür ein, dass das Mobbing am Arbeitsplatz unterbunden wird, kann er als Verantwortlicher dafür haftbar gemacht werden.

 

Mobbing: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Gemäß § 241 BGB hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht muss er einschreiten, wenn z.B. die Gesundheit und/oder das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters akut gefährdet ist. Aber auch hier gibt es Einschränkungen: So muss der Arbeitgeber einerseits in der Lage sein, den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Eingriffen durch Dritte zu schützen – andererseits müssen die entsprechenden Maßnahmen für den Arbeitgeber zumutbar sein.

In besonderen Fällen wird der Arbeitnehmer durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Mobbing geschützt. Das ist insbesondere der Fall, wenn es sich um Mobbingattacken aufgrund des Alters, der Ethnie, des Geschlechts, einer körperlichen Beeinträchtigung, der Sexualität oder der individuellen Weltanschauung handelt.

 

Sie sind von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen? Kontaktieren Sie uns.

Nicht immer muss Mobbing am Arbeitsplatz auf eine Schadenersatz- oder Schmerzensgeldklage hinauslaufen. Oft helfen bereits eine rechtliche Beratung und juristischer Beistand, um die Situation deutlich zu verbessern. Christian Rösch ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er unterstützt Arbeitnehmer, die von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind und berät Arbeitgeber, wie sie ihre Mitarbeiter vor derartigen Übergriffen schützen können – und welche rechtlichen Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Problem bestmöglich weiter.