RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Internetrecht / Wettbewerbsrecht


Keine unzulässige vergleichende Werbung mit Versicherungstarif ohne Hinweis darauf, dass der Tarif erst ab einer bestimmten Summe angeboten wird

Die vergleichende Werbung für den Tarif einer Risikolebensversicherung ist nicht irreführend und wettbewerbswidrig, wenn sie nicht darauf hinweist, dass der Tarif erst ab einer Versicherungssumme von 150.000 Euro angeboten wird (der gleichzeitig die Mindestversicherungssumme ist).

Dadurch wird dem Verbraucher keine negative Eigenschaft verschwiegen und der Gesamteindruck des beworbenen Versicherungsproduktes nicht verfälscht.

OLG Saarland, Urteil vom 29.10.2008, 1 U 361/08 - 109

Anbieter für Sanitätsdienstleistungen handelt nicht unlauter, wenn auf Webseite nicht der Eindruck erweckt wird, dass er selbst Sanitäter beschäftigt

Ein Anbieter von medizinischen Veranstaltungen handelt nicht unlauter, wenn er in seiner Selbstdarstellung im Internet nicht den Eindruck erweckt, dass er die angebotenen Rettungsfahrzeuge selbst besitzt und die Sanitäter bei ihm fest angestellt sind, sondern diese Kräfte bei Bedarf lediglich bereit stellt. Wird auf einer Veranstaltung ein Fahrzeug nur als Behandlungsstation genutzt, so liegt darin auch keine Täuschung über das Vorliegen einer Genehmigung zum Rettungstransport.

LG Bochum, Urteil vom 16.10.2008, I-12 O 139/08

Nach Eingabe eines Unternehmenskennzeichens bei "Google" im abgetrennten Anzeigenbereich erscheinende Adwords-Anzeige führt nicht zu Verwechslungen

Erscheint nach der Eingabe eines Unternehmenskennzeichens als Suchwort bei "Google" in dem für Anzeigen vorgesehenen, abgetrennten Bereich ein mit einem anderen Zeichen als dem gesuchten gekennzeichneter Link, wird dieses Zeichen nicht in einer Weise benutzt, welche geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen. Ist das Suchwort selbst in der Anzeige nicht enthalten, nimmt der Internetnutzer nicht an, dass die Werbeanzeige von dem Unternehmen, dessen Kennzeichen als Suchwort eingegeben wurde, stammt. Ebenso stellt dies für sich genommen keine unlautere Beeinflussung der potentiellen Kunden dar.

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2008, 14c O 88/08

Im Maßregelvollzug verbrachte Zeit zwischen Entscheidung über Erledigung der Unterbringung und Rechtskraft ist nicht auf Reststrafe anzurechnen

Ein Verurteilter verbringt die Zeit zwischen der Entscheidung über die Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hier: wegen fehlender Therapiebereitschaft) und der Rechtskraft dieser Entscheidung nicht regelwidrig, sondern regelgerecht in der Entziehungsanstalt. Deshalb ist diese im Maßregelvollzug verbrachte Zeit zwischen Entscheidung und Rechtskraft dann nicht auf die Restfreiheitsstrafe anzurechnen.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.11.2008, 1 Ws 368/08