Kaufrecht


Berechnung des Wertersatzanspruchs nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs

Im Falle des Rücktritts von einem Vertrag wegen Zahlungsverzugs ist nicht der Wert der Gegenleistung, sondern der Verkehrswert der empfangenen Leistung maßgeblich. Dies gilt auch, wenn dem Rücktrittsgegener die Rückgewähr der empfangenen Leistung aufgrund einer Weiterveräußerung nicht mehr möglich ist.