Bau- und Werkvertragsrecht


OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2011 - 8 U 199/10, BGH Beschluß vom 19.07.2012 - IX ZR 200/11 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Eine zur Vorsatzanfechtung berechtigende Gläubigeranfechtung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO liegt vor, wenn der Auftraggeber aufgrund einer Vereinbarung mit dem Auftragnehmer/späteren Insolvenzschuldner in Kenntnis von dessen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eine Direktzahlung an Nachunternehmer des Auftragnehmers leistet.