RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Kaufrecht


Berechnung des Wertersatzanspruchs nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs

Im Falle des Rücktritts von einem Vertrag wegen Zahlungsverzugs ist nicht der Wert der Gegenleistung, sondern der Verkehrswert der empfangenen Leistung maßgeblich. Dies gilt auch, wenn dem Rücktrittsgegener die Rückgewähr der empfangenen Leistung aufgrund einer Weiterveräußerung nicht mehr möglich ist.

Der Anwendungsbereich der gesetzlichen Rücktrittsregelung erfährt insofern keine Einschränkung. (Pressemitteilung des Gerichts)

BGH vom 19.11.2008, VIII ZR 311/07