Erbrecht
Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
Erbschaftssteuerreformgesetz
A. Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer:
Die Höhe der Erbschaftsteuer wird nicht nur von der Höhe des übergegangenen Vermögens sondern auch von der Einordnung in 3 Steuerklassen bestimmt (§ 15 ErbStG). Die Einteilung in eine Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser bzw,. dem Schenker und der begünstigten Person (Steuerklasse I = günstig; Steuerklasse III = ungünstig).