Internetrecht / Wettbewerbsrecht
Keine unzulässige vergleichende Werbung mit Versicherungstarif ohne Hinweis darauf, dass der Tarif erst ab einer bestimmten Summe angeboten wird
Die vergleichende Werbung für den Tarif einer Risikolebensversicherung ist nicht irreführend und wettbewerbswidrig, wenn sie nicht darauf hinweist, dass der Tarif erst ab einer Versicherungssumme von 150.000 Euro angeboten wird (der gleichzeitig die Mindestversicherungssumme ist).