Kaufrecht
Berechnung des Wertersatzanspruchs nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs
Im Falle des Rücktritts von einem Vertrag wegen Zahlungsverzugs ist nicht der Wert der Gegenleistung, sondern der Verkehrswert der empfangenen Leistung maßgeblich. Dies gilt auch, wenn dem Rücktrittsgegener die Rückgewähr der empfangenen Leistung aufgrund einer Weiterveräußerung nicht mehr möglich ist.
Der Anwendungsbereich der gesetzlichen Rücktrittsregelung erfährt insofern keine Einschränkung. (Pressemitteilung des Gerichts)
BGH vom 19.11.2008, VIII ZR 311/07