RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
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Kapitalanlagerecht


Die Lehman Pleite: Sie sind als enttäuschter Anleger nicht chancenlos!

Ein positives Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 30.06.2008, Az: 319 O 125/08) gibt vielen Anlegern neue Hoffnung. Die Bank wurde im Wege eines Anerkenntnisurteils zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 21.179,13 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung des Lehman Brothers Zertifikats verurteilt.

Weiterhin trägt die Bank die vorgerichtlichen Kosten und sämtliche Prozesskosten. Da eine Schadensminderungspflicht besteht, sollten alle Geschädigten, unter Beachtung etwaiger Fristen, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren oder sonstiger laufender Entschädigungsverfahren rechtzeitig anzumelden.

In einem  weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig ist einem Anleger Schadensersatz in voller Höhe gegen die Citibank zugesprochen (Az: 115 C 3759/08- noch nicht rechtskräftig). Das Gericht habe einen Beratungsfehler festgestellt, da das Geld für einen bestimmten Zweck angelegt werden sollte. Der Anleger hatte Medienberichten zufolge im Dezember 2006 ausdrücklich eine sorglose und sichere Geldanlage für seine Tochter verlangt und im Anlagegespräch erklärt, dass er sicherheitsorientiert und sehr konservativ sei.

Leider gibt es aber auch negative Entscheidungen für die Anleger. Das Landgericht Frankfurt hat eine Klage abgewiesen mit der Begründung, die Lehman Pleite sei nicht vorhersehbar gewesen.

Typische Bankenfehler

 

Aggressive Überzeugungsarbeit für Lehman-Zertifikate, Colibiri Zertifikate oder anderer vergleichbarer Produkte

Die Bankmitarbeiter hatten entweder bis zu 10 % Verkaufsprovision und/oder Verkaufssoll. Was als Beratung dargestellt wurde, war also in Wahrheit Verkauf. Darüber wurden die Kunden nicht aufgeklärt.

Unterlassen einer professionellen Risikostreuung

Die Bankverkäufer die sich selbst „Berater“ nennen, unterließen es häufig, das Kundenvermögen auf mehrere, sehr unterschiedliche Anlageformen zu verteilen. Der durchschnittliche Bankkunde besucht den Bankfachmann, weil er weiß, dass er selber die professionellen Regeln nicht beherrscht. Er baut Vertrauen auf. Im so erzeugten Vertrauen, durch die Darstellung einer zweifelsfreien Sicherheit und des Versprechens einer hohen Gewinnerwartung haben viele Kunden einen Großteil ihrer Ersparnisse nur auf diese eine Anlageform gesetzt.

Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Provisionen-Information.

Ein Hinweis, das die Bank durch die Vermittlung der Zertifikate erhebliche Provisionen verdient, ist fast nie erfolgt. Bei einem Hinweis hierauf, hätten die Bankkunden die preisenden Aussagen als eigeninteressengeprägt kritischer beurteilt und oftmals von der Investition Abstand genommen.

Fehlende Infomation über das ,,Emittenten-Risiko''

Die vermittelnde deutsche Bank informierte die Anleger häufig nicht, daß es letztlich eine US-Bank ist, die das in den Zertifikaten verbriefte Zahlungsversprechen zu erfüllen hat.

Die Kunden nahmen häufig an, die beratende deutsche Bank selbst sei der Garant des Kapitals. Die Kunden konnten infolgedessen nicht ohne Weiteres erkennen, dass die Einlagensicherung ihrer deutschen Vermittler-Bank hierauf unanwendbar ist. Die Kunden wurden regelmäßig entweder gar nicht oder nur unzulänglich darüber informiert, dass bei Zahlungsunfähigkeit dieser US-Bank der gesamte Kapitalbetrag verloren ist.

Direkte oder indirekte Garantieversprechen

Beim Privatanleger wurde der Eindruck erweckt, ein Verlust könne nicht eintreten. Zum Teil handelt es sich um offene oder verdeckte Versprechen, zum Teil erfolgten diese mündlich oder auch im gedruckten Prospekt. Sobald eine Bank bei einer Invest-Einladung sicherstellende Formulierungen einfließen läßt, hat sie einen sehr schlechten Stand. Was die Bank an Informationsblättern auslegt, ist eine Einladung, und dies mit Identifizierung der Bank. Typische Worte sind ,,Garantie-Zertifikat'' oder ,,es ist volle Sicherheit für Ihr Kapital gewährleistet'' oder ,,es darf als ausgeschlossen gelten, dass das eigentliche Kapital fortfällt'' - oder wie auch immer die Sicherheit vortäuschende Klausel lautet. Die Haftung der Bank kommt schon für einen Dritt-Prospekt in Frage, den die Bank einfach nur in ihren Geschäftsräumen auslegt.

Unser Tipp: Durchforsten Sie Ihre Unterlagen und Prospekte auf Garantieversprechen!

Informationsprospekte von der Bank herausgegeben

Sobald die Bank eine Anlageofferte mit eigener Broschüre darstellt (eigener Name auf der Vorderseite, eigenes Logo) kann schon diese Bank selbst haftbar gemacht werden. Aus Image-Gründen der Bank war die Firma Lehman möglicherweise nur klein vermerkt. Der Anleger konnte also unter Umständen davon ausgehen, dass seine eigene Bank Schuldner der im Zertifikat verbrieften Gelder ist.

Der Kunde vertraute nur auf seine örtliche Bank, nicht auf Lehman

Die meisten, die bei der örtlichen Bank für Beratung vorsprechen, haben ein sogenanntes ,,konservatives'' Risikoprofil: Hauptmotiv ist: Sie wollen vor allem das Kapital erhalten. Hätte ein Bankmitarbeiter gesagt: ,,Ihre Anlage setzt voraus, dass Sie in Lehman Brothers USA vertrauen'', so hätten praktisch alle Bürger wohl überlegt: ,,Wie soll ich jemandem vertrauen, von dem ich nie zuvor im Leben gehört habe?'' Die Banken haben häufig durch ihr „Beratungsverhalten“ nicht dazu beigetragen, dass der Kunde in seiner Abwägungsentscheidung einstellte, ob er Lehman vertrauen kann.

Kein Hinweis was überhaupt ein Zertifikat ist

Viele Kunden wussten nicht, das die Zertifikate Schuldverschreibungen auf den Inhaber (die emmitierende Bank) sind. Sie kannten das Totalverlustrisiko nicht. Sie wussten auch weiter nicht, dass diese Schuldverschreibung frei auf der Börse handelbar waren.

Ignorieren des Anlegerprofils

Meistens waren die Banken mit den Vorsorge-Anlegern konfrontiert. Das ist der Anleger für das Rentenalter, für das Studium der Kinder, für die Kapitalbildung bis zum Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes. Die Behauptung der Banken, der Anleger habe Verlustrisiken klar überschaut und selber in Kauf genommen, trifft für diesen Personenkreis sehr selten zu.

Typische Problemquellen und Abwehrtaktiken:

 

Online-Geldanlage belegt nicht automatisch Eigenentscheid zu risikoreichen Finanzgeschäften.

Bei Online-Geldanlegern ist zwischen denjenigen zu unterscheiden,
- die bewusst das Risiko wählen,
- und denjenigen, die durch beratungsartige Informationen der Website
- oder durch zusätzliche Kommunikation
in bestimmte Anlageformen hineingelenkt wurden.

Bei Erörterung im Rahmen eines Telefonats ist von Fall zu Fall nach den Umständen zu werten, wie sehr die Bank bei Fehlern anteilig belastet ist.

Anlage-Entscheide bei Hausbesuch

Bei Hausbesuchen ist es schwer für den Bankberater, seine Verantwortung zu bestreiten. Ein aufwändiger Hausbesuch wird nur in Kauf genommen, um den potentiellen Anleger zu überzeugen!

Kauf erfolgt auf eigenen Kundenwunsch/ohne Beratung?

Der Bankberater wird meist im Gespräch ein Formular ausfüllen und entsprechend ankreuzen, etwa wie: ,,Kauf erfolgt auf eigenen Kundenwunsch/ohne Beratung''.

Das gemeinsame dann tatsächlich geführte Beratungsgespräch erweckt allerdings bereits den ersten Anschein, dass die Klausel inhaltlich unwahr ist. Immer kommt es auf das Gesamtbild an, also die Summe von früheren und späteren Beratungsbesuchen. Was dort geschah, ist zusammenfassend zu werten.


Bankberater, die Anlegern ohne Risikoabsicht dennoch Risiko-Anlagen verkaufen, schneiden Diskussion über solche Klauseln ab, mit Floskeln wie:
- ,,das ist durch das Gesetz so vorgeschrieben'';
- ,,das kreuzt der Computer immer automatisch an'';
- ,,das ist eine reine Formsache''.

Schwierig wird es, wenn man diese Beratungsgespräche ohne Zeugen geführt hat. Vor Gericht misslingt dann meist die Beweisführung. Die Ansprüche können aber an Dritte abgetreten werden, um die Zeugenstellung zu erlangen.

Weitere Gründe für die direkte Inanspruchnahme der beratenden Bank:

Nicht nur ausnahmsweise, sondern immer vertraut der Anleger auf die Vertrauenswürdigkeit seiner Bank vor Ort. Dieses Vertrauen ist ein aus der in Deutschland  vorgeschriebenen Einlagensicherung unterschwellig abgeleitetes Vertrauen der kollektiven Meinungsbildung.

Wenn die Bank diese Relation ausnutzt und hierdurch jahrelang hohe Provisionen verdient, so haftet sie für den einmaligen Verlustfall. Denn es war in Wirklichkeit keine Beratung, sondern ein Verkaufsgeschäft. Die Vorteile aus dem Verkaufsgeschäft sind unmittelbarer Ausfluß des Vertrauens auf die Einlagensicherung. In der Summe hat die Bank jahrelang durch die missbrauchte Vertrauensbasis mehr verdient, als sie jetzt beim Schadensersatz im Einzelfall zu kompensieren hat. Hinzu kommt, dass überwiegend aus der Pflichtverletzung der unterlassenen Aufklärung über den Provisionsvorteil das Vermögen der Bank vermehrt wurde. Auf die Frage, ob die Bank sich eine Lehman-Insolvenz hätte vorstellen können, kommt es demnach gar nicht an. Es geht im Prinzip um eine erweiterte Rechtsscheinshaftung.