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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
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Erbverzicht – Wann ist der Verzicht sinnvoll?

Bei einem Erbverzicht schließen der zukünftige Erblasser und eine erbberechtigte Person einen Vertrag, der den Verzicht auf Zuwendungen aus der gesetzlichen Erbfolge bzw. auf Zuwendungen durch eine Verfügung von Todes wegen, z.B. oder Erbvertrag, bewirkt.

Neben dem Testament gehört der Erbverzicht zu den wichtigsten Optionen, Einfluss auf die Verteilung des Erbes zu nehmen. Er kann Streitigkeiten unter den Erben verhindern und den Nachlass schützen, z.B. in Verbindung mit der Regelung der Unternehmensnachfolge.

Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Anforderungen und Möglichkeiten eines Erbverzichts und zeigen im Anschluss, in welchen Situationen der Verzicht auf das Erbe sinnvoll ist.

Was bedeutet der Erbverzicht?

Der Verzicht kann sich auf das gesamte Erbe beziehen (also den gesetzlichen Erbteil), auf den Pflichtteil oder auf Vermächtnisse. Handelt es sich um einen Verzicht auf das gesamte Erbe, dann hat das Auswirkungen auf die Pflichtteilsansprüche der anderen Erben bzw. auf die gesetzliche Erbfolge. Mitunter erhöhen sich die Erbquoten der anderen Erben.

Auswirkungen hat der Erbverzicht in der Regel auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden, denn für sie gilt gemäß § 2349 BGB ebenfalls der Verzicht auf das Erbe. Um diese Regelung zu umgehen, sind entsprechende Formulierungen im Verzichtsvertrag erforderlich.

Der Erbverzicht ist nicht mit dem Verzicht auf das Erbe nach dem Ableben des Erblassers zu verwechseln. In diesem Fall wird das Erbe ausgeschlagen, ohne einen Verzichtsvertrag zu unterzeichnen und ohne das Erfordernis einer Zustimmung. Ein Erbverzichtsvertrag kann hingegen nur zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen werden und erfordert das Einverständnis zwischen erbberechtigter Person/Personen und dem Erblasser.

Weitere Anforderungen an den Erbverzicht:

  • Nur Verwandte, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner können auf gesetzliches Erbrecht oder das Pflichtteilsrecht verzichten.
  • Erfordert eine notarielle Beurkundung, um rechtswirksam zu sein.
  • Für die notarielle Beurkundung muss der Erblasser persönlich anwesend sein, der Erbe, der verzichtet, kann sich vertreten lassen.
  • Eine Änderung des Erbverzichtsvertrags ist nur mit dem Einverständnis beider Parteien möglich.

Häufig mit einer Abfindung verbunden

Der Erbverzicht kann grundsätzlich unentgeltlich erfolgen, in den meisten Fällen ist er jedoch an eine Abfindung für den verzichtenden Erben geknüpft. Die Höhe dieser Abfindung entspricht meist der Höhe des Pflichtteils, kann jedoch auch individuell festgelegt werden.

Achtung! Wenn der Erbverzicht gegen eine Abfindung erfolgt, dann entspricht diese Abfindung einer Schenkung, ist also erbschaftssteuerrechtlich relevant.

In diesen Fällen ist ein Erbverzicht sinnvoll

Der Erbverzicht bietet vielfältige Möglichkeiten, die Nachfolge zu beeinflussen. Zu den häufigsten Motiven zählt die Regelung der Unternehmensnachfolge. Damit kann der Erblasser einerseits beschränken, wer den Familienbetrieb übernimmt, andererseits verhindert der Erblasser damit die oft langwierigen Erbauseinandersetzungen, die nicht selten große finanzielle Einschnitte für das Unternehmen bedeuten. Außerdem ist nicht jeder Erbe für die Unternehmensnachfolge geeignet oder nicht gewillt, das Unternehmen zu übernehmen.

Weitere Situationen, in denen der Erbverzicht sinnvoll ist:

  • Ansprüche bei Kindern aus mehreren Ehen vermeiden
  • Immobilien vor Verkauf oder Zerschlagung bewahren
  • Kinder verzichten zugunsten des verbliebenen Elternteils auf ihr Erbe
  • Erblasser möchte Ehepartner absichern und ihm das gesamte Erbe zukommen lassen
  • Erbverzicht mit Abfindung, um vorzeitig die Auszahlung des Erbes zu erwirken, z.B. weil der Verzichtende schon zu Lebzeiten des Erblassers eine hohe Geldsumme benötigt

Erbverzicht sinnvoll oder nicht? Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht hilft Ihnen bei der Entscheidung

Ein Erbverzicht ist fast immer mit Vor- und Nachteilen verbunden. Für den, der auf das Erbe verzichtet ebenso wie für den Erblasser. So kann der Erblasser zwar mit dem Erbverzicht schon zu Lebzeiten die Erbverteilung regeln und nicht verzichtende Erben absichern, allerdings bietet der Erbverzicht nur wenig Spielraum: Es ist nur der Verzicht auf den Pflichtteil oder das gesamte Erbe möglich. Zudem erfordert der Erbverzicht die Zustimmung von verzichtenden Erben und Erblasser. Selbst wenn es dafür eine Abfindung gibt, ist das kein Garant für eine Einigung.

Allgemeingültige Aussagen dazu, wann der Erbverzicht sinnvoll ist, lassen sich daher nicht treffen. Die individuelle Situation entscheidet darüber. Sie sollten sich deshalb bei Überlegungen zur Nachfolgeregelung mittels Erbverzicht auf jeden Fall an einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht wenden. Dr. Marcus Rupprecht berät Sie zu den Optionen und Auswirkungen im Zuge des Erbverzichts, gestaltet und prüft Erbverzichtsverträge und bietet Ihnen zudem Beratung zu steuerlichen Aspekten beim Erbverzicht.