RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

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Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Erbrecht

Rechtssprechung Erbrecht

Wechselbezügliche Verfügungen

Über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen behalten auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden.
BGH, Urt. v. 07.07.2004 - IV ZR 187/03 –

Erbrecht


Mein Testament


Wichtige Anregungen, die Sie unbedingt beachten sollten!

·         Formvorschriften:

Wenn Sie nicht zum Notar gehen, dann muß das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Alles was nach der Unterschrift angefügt wird, ist ungültig! Damit niemand das Testament abändern oder fälschen kann, sollten Sie es beim Ihrem Amtsgericht hinterlegen lassen. Im Falle des Ablebens wird das so hinterlegte Testament vom Nachlaßgericht auch eröffnet.

Erbrecht


Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer

Erbschaftssteuerreformgesetz


A. Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer:

Die Höhe der Erbschaftsteuer wird nicht nur von der Höhe des übergegangenen Vermögens sondern auch von der Einordnung in 3 Steuerklassen bestimmt (§ 15 ErbStG). Die Einteilung in eine Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser bzw,. dem Schenker und der begünstigten Person (Steuerklasse I = günstig; Steuerklasse III = ungünstig).